Strafrecht
Inhaltsverzeichnis
Aufbau der Rhûn’schen Strafverfolgung
Rhûn besitzt eine umfangreiche Strafverfolgung. Delikte und Verbrechen werden durch Bürger gemeldet oder selbstständig von der Stadtwache erfasst. Eine Ermittlung erfolgt, abhängig von der Schwere des Vergehens, durch Stadtverwaltung oder Staatsanwaltschaft. Dabei bedienen sie sich der Stadtwache, welche das präsenteste Organ der Strafverfolgung darstellt, da ihr Aufgabenspektrum von der Ermittlung an Tatorten, der Befragung von Bürgern und Verdächtigen bis hin zur Festsetzung der Delinquenten alles umfasst.
Abhängig von der Schwere des Vergehens erfolgt die Festsetzung der Strafe durch die Verwaltung, die Stadtwache oder das Gericht. Eine temporäre Ingewahrsamnahme durch die Stadtwache ist möglich. Grundsätzlich ist für die Bestimmung von Freiheits-, Körper- oder Lebensstrafen eine Gerichtsverhandlung vorgeschrieben. Bei der Feststellung der Schuld von Verdächtigen werden im Vorfeld regelmäßig Verhöre eingesetzt, sofern nicht bereits durch Personen der Strafverfolgung die Tat selbst beobachtet wurde. Sofern ein Geständnis erforderlich ist, können bei entsprechender Schwere der Tat auch Scharfrichter hinzugezogen werden, welche die Verdächtigen unter Druck setzen, um ein Geständnis zu entlocken oder nach ausreichender Behandlung die Unschuld zu vermuten. Diese Praxis wird in den verschiedenen Teilen Rhûns unterschiedlich gehandhabt, vor allem, was die Voraussetzungen der scharfrichterlichen Tätigkeit anbelangt.
In vielen Fällen, in denen durch eine hinreichende Anzahl an Augenzeugen oder anderer Beweise mit Sicherheit die Schuld oder ein erhärteter Verdacht einer oder mehreren Personen zugewiesen werden kann, bedient sich die Strafverfolgung auch freier Mitarbeiter in Form von Söldnern und Kopfgeldjägern.
Regionale Unterschiede
Form der Bestrafung
Während gerade Pyra für seine drakonischen Strafen bekannt ist und auch Diebstahl nicht selten mit Folter oder dem Verlust von Körperteilen bestraft wird, werden Körper- und Lebensstrafen in den anderen Städten seltener verhängt. In Seiya, Nelaris und Lerentia ist die Freiheitsstrafe die bevorzugte Wahl der Bestrafung für kleinere Verbrechen, wohingegen bei ausreichender Schwere des Vergehens auch eine Lebensstrafe ausgesprochen werden kann – und diese ist nicht immer schmerzfrei.
Öffentliche Bestrafungen sind in allen Teilen des Landes ein angewandtes Mittel, um einerseits eine ausreichende Bestrafung zu gewährleisten, andererseits um auch eine Abschreckwirkung für die Bevölkerung zu liefern. Der Pranger wird nach wie vor genutzt, und auch die Peitsche wird gelegentlich in der Öffentlichkeit genutzt. Todesstrafen werden fast ausschließlich öffentlich vollzogen.
Folter
In Pyra, Manosse und Seiya gilt die Folter als probates Mittel, die Schuld eines Delinquenten festzustellen. Dabei ist die Schwere des Vergehens in Pyra weitestgehend unerheblich, während Manosse und Seiya die Folter nur zum Geständnis des Begehens schwereren Verbrechen einsetzen. Lerentia hat das Recht auf Folter zwar gesetzlich verankert, jedoch ist das Amt eines Foltermeisters dauerhaft unbesetzt, sodass es praktisch nicht zur Anwendung kommt. Das Königshaus von Nelaris hat die Folter gänzlich abgeschafft.
Kopfgelder
Die Verhängung eines Kopfgeldes erfolgt in Lerentia nur durch richterliche Verfügung. In dieser Verfügung ist auch festgelegt, ob die beschuldigte Person tot oder lebendig festzusetzen ist. In Seiya und Nelaris können auch andere Strafvollzugsorgane ein Kopfgeld verhängen, meist jedoch nur bei schwereren Vergehen. In Pyra werden auch Kopfgelder für die Ergreifung von Tätern von Bagatelldelikten vergeben. Einig sind sich jedoch alle Städte darin, dass eine hohe Strafe auf jene Kopfgeldjäger wartet, die ihre Befugnisse missbrauchen und ihren Zielen mehr Schaden zufügen, als offiziell verfügt wurde.
Recht in der Eiswelt
In Edanas frostigem Reich gelten die Gesetze Rhûns nicht. Mutmaßliche und vermeintliche Übeltäter aller Art sehen sich in der Eiswelt der absoluten Willkür der Gottkönigin ausgesetzt.